Heckenschnitt im Frühling: Was erlaubt ist und was nicht

**Mit dem Frühling in nicht allzu weiter Ferne wächst bei vielen Gartenbesitzern der Wunsch, Hecken und Gehölze wieder in Form zu bringen. Doch beim Griff zur Schere sind klare rechtliche Vorgaben zu beachten. Welche Schnitte erlaubt sind, wann Verbote gelten und wann sogar eine Pflicht zum Rückschnitt besteht, erläutern die ARAG Experten.**Wann ist der Heckenschnitt erlaubt und wann verboten?
Grundsätzlich regelt Paragraf 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes bundesweit einheitlich, dass Hecken, Gebüsche, lebende Zäune und sonstige Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder radikal zurückgeschnitten werden dürfen. Ziel dieser Regelung ist der Schutz brütender Vögel und anderer wildlebender Tiere. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass in diesem Zeitraum schonende Form- und Pflegeschnitte durchaus erlaubt sind, etwa um ein Überwuchern zu verhindern.

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