Heckenschnitt im Frühling: Was erlaubt ist und was nicht

**Mit dem Frühling in nicht allzu weiter Ferne wächst bei vielen Gartenbesitzern der Wunsch, Hecken und Gehölze wieder in Form zu bringen. Doch beim Griff zur Schere sind klare rechtliche Vorgaben zu beachten. Welche Schnitte erlaubt sind, wann Verbote gelten und wann sogar eine Pflicht zum Rückschnitt besteht, erläutern die ARAG Experten.**Wann ist der Heckenschnitt erlaubt und wann verboten?
Grundsätzlich regelt Paragraf 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes bundesweit einheitlich, dass Hecken, Gebüsche, lebende Zäune und sonstige Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder radikal zurückgeschnitten werden dürfen. Ziel dieser Regelung ist der Schutz brütender Vögel und anderer wildlebender Tiere. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass in diesem Zeitraum schonende Form- und Pflegeschnitte durchaus erlaubt sind, etwa um ein Überwuchern zu verhindern.

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Der untote Sandhänöder

Der Autor:

Stefan Lamboury, 1982 in Ahaus geboren, entdeckte schon früh seine Begeisterung für das geschriebene Wort. Nach seiner Ausbildung zur Bürokraft im Jahr 2002 entschied er sich, seine erzählerische Stimme gezielt weiterzuentwickeln. Er vertiefte seine Kenntnisse in einem Fernstudium der Belletristik an der renommierten „Schule des Schreibens“, welches er im vergangenen Jahr erfolgreich abschloss.

Heute blickt Stefan Lamboury auf die Veröffentlichung mehrerer E-Books zurück und konnte sein Talent bereits mit einem Beitrag in der Fachzeitschrift kurzgeschichten.biz unter Beweis stellen. Neben seiner Tätigkeit als Autor ist er seit 2011 erfolgreich als Unternehmer im Online-Handel tätig. Seine Werke zeichnen sich durch eine besondere Nähe zu menschlichen Abgründen und atmosphärischer Dichte aus.

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KI-Experte spricht vom stillen Krieg beim Kampf um Auffindbarkeit in Zeiten von KI

Analysen zeigen massive Verschiebung von Suchanfragen zu KI-Antworten mit großen Folgen für Verbraucher und Firmen

Die Verschiebung von Google zu ChatGPT & Co geht rasend schnell: “30 Prozent der Verbraucher googeln nicht mehr, sondern fragen die KI. Und es werden Monat für Monat mehr” sagt Robert Fahle, Co-Autor des Buches “Der stille Krieg - wie der Kampf um Auffindbarkeit in Zeiten von KI wirklich abläuft”. Besonderheit im Hintergrund: Auf der Suche nach Antworten suchen die KI-Services in bis zu 80 Prozent der Fälle auf Drittseiten - und nicht auf die Webseite der jeweiligen Firma. Und: 60 Prozent der Quellen, die ChatGPT, Gemini, Claude & Co benutzen, ändern sich jeden Monat. In seiner Analyse zeigt Fahle einen zentralen Wandel für Verbraucher und Firmen: Da die KI anders als Google Antworten statt Links generiert, verlieren deutsche Firmen dramatisch an Reichweite im Internet. “Verbraucher nutzen dagegen immer mehr die Chance, sich nicht mehr von bezahlten Links der Anbieter bei Google abhängig zu machen, wenn sie eine Frage haben” beschreibt der langjährige Digital-Experte Robert Fahle den Paradigmenwechsel.

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Romantasy-Reihe: Aachener Autorin mit Debütroman

Karin Rattay hat unter dem Pseudonym Lia Rivers mit “Sprache der Seelen” einen New Adult/Young Adult-Romantasy-Roman veröffentlicht. Es ist der Auftakt zur “Connected”-Reihe.

“Schwere, dunkle Wolken zogen auf und die Luft knisterte vor Anspannung. Der Wind ließ die Blätter der Bäume im Wald hin und her tanzen und unheimliche Lieder singen. Grellgelbe, blitzende Augen lugten angriffslustig hinter hohen, dunkelgrünen Bäumen und Büschen hervor, die einen schmalen Pfad umgaben. Seitlich wurde der Ort von großen, moosbewachsenen Felsbrocken eingeschlossen, die wie stumme Wächter wirkten.”

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Winterchaos im Flugverkehr: Welche Versicherungen greifen und wo Reisende oft falsch liegen

**Schnee, Eis und Sturm bringen den europäischen Flugverkehr in den Wintermonaten regelmäßig aus dem Takt. Verspätungen, Annullierungen und verpasste Anschlussflüge gehören zur Hochsaison des Winters - und stellen viele Reisende vor dieselbe Frage: Wer kommt für die Folgen auf? Der Reiseschutz- und Assistance-Anbieter Lifecard-Travel-Assistance (LTA) gibt einen Überblick, welche Versicherungen bei winterlichem Reisechaos greifen - und wo häufige Irrtümer bestehen.

Winter ist Hochrisikozeit für Reisestörungen

Ob vereiste Startbahnen, eingeschränkter Flugbetrieb oder überlastete Flughäfen: In der kalten Jahreszeit häufen sich Flugstörungen deutlich. Besonders problematisch für Verbraucher ist dabei, dass wetterbedingte Ausfälle rechtlich meist als “außergewöhnliche Umstände” gelten. Zwar müssen Airlines dann betreuen und umbuchen, zusätzliche Entschädigungen bleiben jedoch oft aus.

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